Veröffentlicht in Kommunalpolitik
am 11.07.2012
Eine gesetzlich vorgeschriebene paritätische Geschlechterquote für Wahlvorschläge bei Kommunalwahlen wäre eindeutig verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt ein der SPD-Landtagsfraktion inzwischen vorliegendes Rechtsgutachten des Innenministeriums für die Landesregierung. „Die SPD im Zollernalbkreis wird für ihre Kommunalwahllisten gleichwohl stets versuchen, möglichst viele Frauen für eine Kandidatur zu gewinnen – ob nun gesetzlich vorgeschrieben oder nicht!“, so der SPD-Kreisvorsitzende Alexander Maute.